Reisevorbereitung
Eingeschränkte und geschützte Gebiete
Für Darjeeling, Assam, Meghalaya und Tripura ist keine Genehmigung mehr vorgeschrieben. Ausländische Touristen können diese Staaten besuchen und sich dort frei aufhalten.
Die Andamanen und Nicobar-Inseln (Municipal Area, Port Blair, Davelok Island, Long, Mayabunder, Diglipur, Rangat, Jolly Buoy, South Cinque, Red Skin, Mount Darriet und Madhuban) sowie Sikkim (Gangtok, Phodang, Rumtek, Pemayangtse).
Lakshadweep (Lakkadiven) - Nur im Rahmen einer sog. "Package Tour" durch das Hotel Casino, Willingedon Island, Kochi-682035, Tel.:0091-484-2668221, Fax:0091-484-2668001.
Arunachal Pradesh, Manipur, Mizoram - Nur Gruppen von min. 4 Personen sind zugelassen, vorausgesetzt, daß die gesamte Reise gebucht ist und die Landesarrengements durch einen staatlich anerkannten indischen Reiseveranstalter vorgenommen werden.
Genehmigung in Indien durch: Alle "Foreigners Registartion Offices" in Delhi, Mumbai (Bombay), Kolkata (Kalkutta) und Chennai (Madras) oder durch indische Botschaften/Konsulate
Nagaland kann von Touristen besucht werden!
Im Zuge der Unterstützung der Nord Ost Region hat die Indische Regierung beschlossen, Tourismus in Nagaland zuzulassen. Bis vor kurzer Zeit, war Nagaland verbotenes Gebiet. Touristen können nun die Bezirke Dimapur, Kohima, Mokokchong und Wokha für maximal zehn Tage in einer Gruppe von mindestens vier Personen besuchen. Die Begrenzung der Gruppe gilt nicht für Ehepaare.
Genehmigungen sind anzufordern bei:
Ministry of Home Affairs. South Block. New Delhi.
Under Secretary, Ministry of Home Affairs, Foreigners Division
Lok Nayak Bhavan, Khan Market
New Delhi 110 003
Directorate of Tourism, Nagaland, Kohima
Phone- 0091 (370) 221607/ 222214/ 221945
Secretary, Tourism, Nagaland, Kohima
Tele-Fax- 0091 (370) 23306
www.nerdatabank.nic.in
Gesundheitsbestimmungen, Impfungen
Für Indien sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Impfschutz gegen Tetanus, Diphterie, Polio und Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalten über 3 Monate auch Hepatitis B.
Von Personen, die aus Gebieten mit Gelbfieber (bestimmte Länder Afrikas und Zentral- und Südamerikas) einreisen, wird ein gültiger internationaler Impfpaß verlangt.
Weitere Infos zu: Impfungen
Sprache
Die offizielle Sprache ist Hindi. Es gibt 16 regionale registrierte Sprachen.
Englisch ist weit verbreitet.
Trinkgeld
Es ist üblich, Portiers, Kellnern, Fahrern und Führern Trinkgelder zu geben. In Rechnungen sind diese nicht enthalten.
Fremdenführer
Englisch sprechende Fremdenführer stehen Ihnen in allen Touristenzentren zur Verfügung. In den Großstädten finden Sie zumeist auch Führer, die die deutsche oder andere Sprachen sprechen. Wenden Sie sich zur weiteren Information bitte an das nächstgelegene indische Fremdenverkehrsamt. Nicht anerkannten Führern wird der Zutritt zu geschützten Denkmälern verweigert.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten können von Region zu Region unterschiedlich sein.
Banken: 10.00 bis 14.00 Uhr (Montag bis Freitag) und 10.00 bis 12.00 Uhr (Samstag).
Post: 10.00 bis 17.00 Uhr (Montag bis Freitag) und Samstag 10.00 bis 14.00 Uhr.
Büros: 09.30 bis 17.00Uhr (Montag bis Freitag), Samstag 09.30 bis 13.00 Uhr.
Zeit
EST + 4.5 Stunden im Winter, EST + 3.5 Stunden im Sommer
Elektrizität
Meistens 220 Volt Wechselstrom, 50 Zyklen, wobei es in einigen Regionen auch Gleichstrom gibt. Reisenden wird empfohlen, die Stromspannung zu überprüfen, bevor sie irgend ein elektrisches Gerät benutzen. Die Steckdosenformen variieren ebenfalls, so daß es ratsam ist, einen Satz von Adaptersteckem mitzunehmen, der in den meisten Elektrogeschäften zu haben ist.
Fotografieren
Wenn Sie archäologische Denkmäler mit Stativ und Blitzlicht fotografieren wollen, wird eine Genehmigung des Archaeological Survey of lndia, Janpath 88, New Delhi, verlangt.
Fotografieren in den Wildreservaten ist gegen Zahlung einer festgelegten Gebühr, die von Reservat zu Reservat unterschiedlich ist, erlaubt.
Fotografieren in Stammesgebieten ist nicht gestattet.
Kommunikation
- Telex/Telegramm: Internationaler 24- Stunden-Service von großen Hotels und Telegrafenämtern in größeren Städten.
- Telefon: Telefongespräche in die meisten Länder können jetzt direkt gewählt werden. Die Vorwahl von Deutschland nach Indien ist 0091 und von Indien nach Deutschland ist 0049. Es gibt Telefonläden an jeder Ecke (ISD & STD Booths).
- Post: Der Postservice und die Schalter für postlagernde Sendungen sind hervorragend. Sie können sich Briefe unter Ihrem Namen schicken lassen. Wenn Sie diese am Schalter für postlagernde Sendungen abholen, fragen Sie nach Sendungen unter ihrem Vor- und Nachnamen. Briefmarken können Sie auch oft im Hotel kaufen.
Weitere Infos zu: Indische Post
- Email /Internet: Es gibt viele Internet Cafes in Großstädten. Alle 5-Sterne Hotels haben einen Businesscenter mit Internetverbindung.
Geld
Rupee - 100 Paise.
Münzen im Wert von 5, 10, 20, 25 und 50 Paise und 1 und 2 Rupees.
Noten im Wert von Rs 1, 2, 5, 10, 20, 50 und 100.
Weitere Infos zu: Der aktuelle Wechselkurs
Devisenbestimmungen
Es darf keine indische Währung ein- oder ausgeführt werden.
Reisende, die mehr als $ 5.000 Bargeld sowie über $ 10.000 Reiseschecks und Bargeld (Gesamtwert) einführen wollen, müssen dieses auf der Currency Declaration Form, die Sie bei Ihrer Einreise erhalten, angeben.
Touristen sind angewiesen, ihr Bargeld oder ihre Reiseschecks nur bei Banken oder authorisierten Geldwechslern umzutauschen und sich dies auf dem Currency Declaration Form bestätigen zu lassen. Das ermöglicht auch den Rücktausch der indischen Währung bei Abreise.
Reiseschecks in indischer Währung erhältlich bei:
STATE BANK OF INDIA
Mainzer Landstr. 61
60329 Frankfurt/M.
Tel.: (069) 272370, Fax (069)27237148
Zollbestimmungen
Alle persönlichen Gegenstände, die Sie benötigen, sind zollfrei. Darunter fallen:
persönliche Schmuckgegenstände, Geschenke im Wert von 8.000 Rs., 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250g Tabak und 2 l alkoholische Getränke.
Professionelles Material und Artikel, die einen hohen Wert haben, können nur dann zollfrei importiert werden, wenn der Reisende eine schriftliche Erklärung abgibt, daß diese Sachen wieder reexportiert werden.
Weitere Informationen: www.cbec.gov.in